Je größer die zu bearbeitende Fläche ist, desto näher liegt der Einsatz professioneller Schleifmaschinen. Wir machen hier mal ein wenig Werbung für die Maschinen von HTC, obgleich die Maschinen anderer Hersteller wie z.B. Husqvarna, Kindex, Blastrac, Terrco, Lavina, Werkmaster, Prepmaster, Grantquartz, Sase, CPS, Eagle, Syntec und DITEQ etc. qualitativ vergleichbar sein dürften und wir für alle erdenklichen Maschinentypen passende Werkzeugeinsätze herstellen. Das wir uns hier mit dem Programm von HTC befassen, beruht auf einem Zufall: Kunden mit Maschinen von HTC waren die ersten, die bei uns Werkzeugeinsätze erworben haben und deswegen halten wir für das Werkzeugsystem von HTC auch passende Einsätze auf Lager.

Bei der HTC 420 handelt es sich um eine "kleine" Maschine, die mit ihrem Eigengewicht von 94 Kg schon etwas schwerer an den Einsatzort zu bringen ist als eine zum Schleifen umgerüstete Reinigungsmaschine. Mit drei Schleiftellern im Durchmesser von 180 mm bearbeitet diese Maschine knapp einen halben Meter im Durchgang. Auf den Schleiftellern sitzen 3x3 trapezförmige Werkzeugeinsätze. Ein Werkzeugsatz besteht folglich aus 9 Einsätzen (pro Körnung).

Die von uns angebotenen Werkzeugeinsätze sind in allen erdenklichen Formen lieferbar. Wenn die Schleifmaschinenhersteller nett sein wollten, würden sie sich auf ein einheitliches Befestigungssystem einigen und die Herstellung leistungsfähiger und günstiger Werkzeuge dem Markt überlassen. Aber ganz abgesehen davon, wie praktisch ein Befestigungssystem jeweils ist, gibt es bei vielen Produkten (wie z.B. Tintenstrahldruckern) ein Interesse daran, die Käufer eines Gerätes an die Verbrauchsmaterialien aus eigenem Hause zu binden. Die übliche Argumentation lautet dann, dass es sich um ein patentiertes System handele, für das niemand ohne Erlaubnis passende Verbrauchsmaterialien herstellen dürfe. Wir wissen nicht mit Sicherheit wie die Schleifmaschinenhersteller auf das Angebot von Schleifmitteln durch Drittanbietern in Deutschland reagieren, stehen aber auf dem Standpunkt, dass es 100 verschiedene mögliche und funktionierende Varianten gibt um ein Schleifwerkzeug zu befestigen. Ermöglicht eine bestimmte Befestigungsart beispielsweise einen besonders schnellen Werkzeugwechsel, ist diese Eigenschaft der Maschine zuzuordnen. Andere Hersteller dürfen nicht das gleiche Befestigungssystem an ihren Maschinen anbieten, wohingegen die benötigten Verbrauchsmaterialien sich bei der Befestigung entsprechend dem Schlüssel-Schloss-Prinzip an die Vorgaben des Maschinenherstellers halten müssen. Der Gebrauchswert der Werkzeuge resultiert aber nicht aus der Art der Befestigung, sondern aus der Arbeitsleistung des Schleifmittels. Würden diese patentierten Befestigungssysteme benutzt um die Besitzer der Maschinen vom freien Markt für Schleifmittel fern zu halten, würden nicht mehr Qualität und freie Preisbildung das Marktgeschehen bestimmen können. Wir gehen davon aus, dass auch nach deutschem Recht der Vertrieb passender Werkzeugeinsätze statthaft ist. Zumindest international ist bislang kein Fall bekannt, in dem ein Maschinenhersteller gegen einen Drittanbieter von Schleifmitteln vorgegangen wäre, weil dieser passende Werkzeuge für patentierte Befestigungssysteme anbietet. Aber wir würden das alles hier nicht schreiben, wenn wir nicht wüssten, dass die Uhren in Deutschland anders ticken und große Unternehmen bevorzugt bei uns versuchen, ihr "geistiges Eigentum" zu schützen und darüber den freien Wettbewerb bei profanen Verbrauchsgütern auszuhebeln.